"REACH" Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Um vielen Kundenanfragen Rechnung zu tragen, informieren wir zu dem neuen europäischen Chemikalienrecht - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (genannt: „REACH“).

Die von uns hergestellten Schmierstoffe, Reinigungsprodukte und Spezialchemikalien (d.h. Zubereitungen im Sinne dieser Verordnung) bestehen aus einer großen Zahl Chemikalien (Stoffe) sowie Stoffgemischen, die wir wiederum von Vorlieferanten beziehen. Diese wiederum beziehen ihrerseits Stoffe und Zubereitungen von anderen Lieferanten usw. Wir stehen daher in der Lieferkette zwischen dem Kunden, also Ihnen, und diversen Vorlieferanten. Die Pflicht zur Registrierung der Stoffe liegt beim Vorlieferanten (Hersteller) bzw. Importeur des jeweiligen Stoffes, d.h. in der Regel nicht bei uns. Wir stehen jedoch mit unseren Lieferanten in Verbindung, um die Verfügbarkeit unserer Rohstoffe weiterhin zu sichern.

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 verlangt, dass die z. Zt. vermarkteten Stoffe (Chemikalien) 12 bis 18 Monate nach Inkrafttreten am 01. Juni 2007 (d.h. von Juni 2008 bis November 2008) bei der zentralen Chemikalienagentur in Helsinki vorregistriert werden, sollten sie nach dem 1. Dezember 2008 weiterhin vermarktet werden dürfen. Die Vorregistrierung verlangt lediglich die Nennung von Stoffname und Hersteller, ist daher vergleichsweise einfach und kaum mit Kosten verbunden. Es ist daher zu erwarten, dass praktisch alle z. Zt. am Markt befindlichen Stoffe von den Herstellern/Importeuren vorregistriert werden und somit in den nächsten Jahren weiterhin verfügbar sind. Die Liste der Vorregistrierten Stoffe wird voraussichtlich im Januar 2009 veröffentlicht.

In den folgenden Jahren sollen die vorregistrierten Stoffe dann registriert werden, je nach hergestellter/importierter Menge 3,5 bis 11 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung. Erst diese Registrierung ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Sollte der Hersteller/Importeur innerhalb der jeweiligen Fristen nicht registrieren, muss der Stoff vom Markt genommen werden. Die meisten Lieferanten machen z. Zt. noch keine Aussage darüber, ob deren Stoffe registriert werden, wovon aber auszugehen ist (bis auf wenige kleinvolumige Stoffe von geringem kommerziellen Wert). Wir erwarten daher nicht, dass es zu signifikanten Änderungen der Schmierstoffverfügbarkeit kommen wird. Sollte es in einigen Jahren kleinere Änderungen unserer Schmierstoffe geben, bedingt durch den Wegfall einiger weniger Rohstoffe, so werden wir Sie frühzeitig informieren.

Sobald die ersten Registrierdossiers von unseren Lieferanten vorliegen (frühestens 2010), werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 erweitern, diese enthalten dann ggf. einen Stoffsicherheitsbericht (erweitertes Sicherheitsdatenblatt „eSDB“).








© www.de-con.com   Samstag, 17. Mai 2008 13:35 Cebulla

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